Das neue Solarspitzengesetz, welches voraussichtlich im Februar 2025 in Kraft treten wird, beinhaltet einige Änderungen und Neuerungen, die Betreiber von Solaranlagen betreffen.

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: 
    Betreiber von neuen Solaranlagen erhalten keine Einspeisevergütung mehr, wenn die Strompreise an der Strombörse negativ sind. Dies ist der Fall, wenn zu viel Strom im Netz vorhanden ist.
  • Erhöhung der EEG-Umlage: 
    Die EEG-Umlage wird erhöht, um die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu decken.
  • Direktvermarktung wird ausgeweitet: 
    Die Pflicht zur Direktvermarktung wird auf kleinere Anlagen ausgeweitet. Das bedeutet, dass Betreiber ihren Strom nicht mehr automatisch ins Netz einspeisen, sondern ihn selbst vermarkten müssen.
  • Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen steuern können: 
    Betreiber von Solaranlagen müssen ihre Anlagen so steuern können, dass sie bei Bedarf die Einspeiseleistung reduzieren können.
  • Förderung von Batteriespeichern: 
    Der Staat fördert den Einbau von Batteriespeichern, um den Eigenverbrauch von Solarstrom zu erhöhen.

Das sogenannte Solarspitzengesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, beinhaltet einige wichtige Änderungen für Betreiber von Solaranlagen und Nutzer von Smart Metern.

  • Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
    Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten künftig keine EEG-Vergütung mehr für den Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeisen. Dadurch entgangene Vergütungen sollen durch eine Verlängerung des rund 20-jährigen EEG-Bezugszeitraums kompensiert werden.
  • Smart Meter werden teurer:
    Die maximalen Entgelte für Smart Meter steigen für Besitzer von PV-Anlagen (2 kW bis 15 kW) um 30 Euro pro Jahr. Hinzu kommen Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro.
  • Steuerung von PV-Anlagen:
    Künftig müssen alle PV-Anlagen mit einer Leistung von 7 kWp und mehr durch Netzbetreiber steuerbar sein. Zum Einsatz kommen dabei Smart Meter und Steuerungstechnik.
  • Begrenzung der Einspeiseleistung:
    Das Gesetz begrenzt die Einspeiseleistung neuer PV-Anlagen ohne Smart Meter auf 60 Prozent.
  • Kritik von Verbraucherschützern: 
    Verbraucherschützer kritisieren die höheren Smart-Meter-Preise und die Einschränkung des „Rechts auf Smart Meter“. Sie fordern Maßnahmen, die Verbrauchern eine kostengünstige und sichere Teilhabe an der Energiewende ermöglichen.
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